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04.09.2010
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Klagen gegen Schornsteinfeger oder Aufsichtsbehörden


In der letzten Zeit erreichen uns verstärkt Anfragen, ob man selbst gegen Schornsteinfeger oder Aufsichtsbehörden klagen solle. Nun – was erwarten Sie denn von uns?

Ganz allgemein:

  1. Wenn Sie nicht klagen, verzichten Sie auf Ihre Rechte.
  2. Je weniger "Kehrgebührenpflichtige" klagen, desto wahrscheinlicher können "die Behörden" die eigenen Standpunkt durchsetzen.
  3. Wenn Sie sich darauf verlassen möchten, das andere den Job für Sie tun, dann bekommen wir genau das, was wir jetzt haben: Behörden, die es sich „Recht" machen.
  4. „Zahlung unter Vorbehalt" ist solange wertlos, solange Sie selbst dafür keinen Rechtstitel erwerben.
  5. Eine Klage kostet Sie in der ersten Runde Pi mal Daumen - wenn Sie keine gewaltige Gebührenforderung angehäuft haben - ca. 50 bis 100 EUR.
  6. Je breiter die Front gegen "die Behörden", desto wahrscheinlicher ist eine Wirkung auf die Politik. "Die Behörden" müssen sich Gesetzen unterwerfen, die von Politikern gemacht werden, die wieder gewählt werden möchten.

Was erwarten Sie von uns? 

Wir können Ihnen weder zu einer Klage raten noch wollen wir Ihnen davon abraten.

Sie müssen für sich allein entscheiden, wie viel Demütigung und Entmündigung es braucht, bis Sie Ihr Recht in die Hand nehmen. Denn wir können das nicht für Sie erledigen. Es wird womöglich noch Jahre dauern, bis eine verbindliche Entscheidung getroffen sein wird, die wirklich EU-konform ist. Was bisher läuft, ist eine Farce!

Denn Richter entscheiden zwar nach Gesetz, aber „im Namen des Volkes". Und wenn „das Volk" keine Meinung hat, braucht der Richter keine. Dass mittlerweile untere Instanzen gegen Entscheidungen höherer Instanzen entscheiden, ist ein Signal. Viele Klagen führen zu besser informierten Richtern. Das verändert letztendlich auch die Rechtsprechung. 

Bedenken Sie bitte, für wen die Gesetze gemacht sein sollen: für uns, die Bürger. Wenn wir, die Bürger, alles mit uns machen lassen, dann werden die Gesetze für die gemacht, die davon etwas haben. Beispielsweise erhalten dann die Schornsteinfeger noch weitere gebührenpflichtige Tatbestände zugeschustert.

Also noch mal: Was erwarten Sie von uns?

 

Diskutieren Sie mit uns, stellen Sie uns konkrete Fragen. Aber bitte erwarten Sie nicht, dass wir für Sie eine Entscheidung fällen. Das dürfen wir nicht, aber wir wollen das auch nicht. Denn dann gäben Sie ja schon wieder Ihre Rechte an andere ab.

 

Ihre IG-ZS

 

 

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