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04.09.2010
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Müssen die Messgeräte der Schornsteinfeger geeicht werden?


Nach § 2 müssen Messgeräte im Umweltschutz amtlich geeicht sein. Die Eichordnung lässt lediglich folgende Ausnahme zu :

Anhang A (zu § 8): Ausnahmen von der Eichpflicht
- Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 1675 - 1677;  bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote -

Von der Eichpflicht ausgenommen sind

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29.
im amtlichen Verkehr
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f)
Meßgeräte zur Messung der Rauchgastemperatur nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 490),

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Damit ist im Umkehrschluss gesagt , dass die "normalen" Messgeräte geeicht sein MÜSSEN !

Ein Link zum Eichgesetz:

http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eichg/gesamt.pdf  

 

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